Wir finden immer

das richtige Mass

Liegenschaftsvermessung

​"Wir Schaffen Klarheit"

Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur sind wir berechtigt, auch Katastervermessungen als hoheitliche Aufgabe und Teil des amtlichen Vermessungswesens in Baden-Württemberg wahrzunehmen.

Dazu gehören

  • Grundstücksteilungen
  • Wiederherstellung von fehlenden Grenzpunkten
  • Grenzüberprüfungen
  • Gebäudeaufnahmen für das Liegenschaftskataster
  • Bodenordnungsmaßnahmen
  • Straßenschlussvermessung
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Rufen Sie uns einfach an
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Ingenieur- und Vermessungsbüro Rottmann