"Wir Schaffen Klarheit"
Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur sind wir berechtigt, auch Katastervermessungen als hoheitliche Aufgabe und Teil des amtlichen Vermessungswesens in Baden-Württemberg wahrzunehmen.Dazu gehören
- Grundstücksteilungen
- Wiederherstellung von fehlenden Grenzpunkten
- Grenzüberprüfungen
- Gebäudeaufnahmen für das Liegenschaftskataster
- Bodenordnungsmaßnahmen
- Straßenschlussvermessung